Bei der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung regelt die Verpflichtung Dritter, wann Leistungen aus anderen Versicherungsverträgen, einem Automobilklub oder einer Mobilitätsgarantie vorrangig sind – und warum es sich lohnt, sich im Schadenfall zuerst an die ARAG Allgemeine zu wenden.
(7) Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund
- anderer Versicherungsverträge (zum Beispiel Kraftfahrt-, Kranken-, Unfall-, Rechtsschutz- bzw. Schutzbriefversicherung) oder
- einer Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder
- einer Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers
zur Hilfe oder zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche den Leistungsverpflichtungen der ARAG Allgemeine vor.
(2) Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an die ARAG Allgemeine, ist diese Ihnen gegenüber abweichend von Absatz 7 zur Leistung verpflichtet.
(3) Haben Sie aufgrund desselben Schadenereignisses Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegenüber einem Dritten, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Schadenfall bereits ein anderer – etwa über eine weitere Versicherung, einen Automobilklub oder eine Mobilitätsgarantie – helfen oder leisten muss, hat diese Leistung Vorrang vor der ARAG Allgemeine. Wenden Sie sich jedoch zuerst an die ARAG Allgemeine, leistet diese abweichend davon an Sie. Insgesamt können Sie aber nie mehr erhalten, als Ihr Gesamtschaden ausmacht.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ein Dritter zur Leistung verpflichtet ist?
Ist ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund anderer Versicherungsverträge, einer Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder einer Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers zur Hilfe oder Leistung verpflichtet, gehen diese Ansprüche den Leistungsverpflichtungen der ARAG Allgemeine vor.
Welche Leistungen Dritter sind hier gemeint?
Genannt werden andere Versicherungsverträge (zum Beispiel Kraftfahrt-, Kranken-, Unfall-, Rechtsschutz- bzw. Schutzbriefversicherung), eine Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers.
Was passiert, wenn ich mich zuerst an die ARAG Allgemeine wende?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an die ARAG Allgemeine, ist diese Ihnen gegenüber abweichend vom Vorrang des Dritten zur Leistung verpflichtet.
Kann ich mehr als meinen Gesamtschaden erhalten?
Nein. Haben Sie aufgrund desselben Schadenereignisses Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegenüber einem Dritten, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
Dokumentversion: 2024.01