Die Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung erbringt nach dem Eintritt bestimmter Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstattet die von Ihnen aufgewendeten Kosten – jeweils im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Die ARAG Allgemeine erbringt nach Eintritt der nachstehend genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstattet die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein versichertes Schadenereignis eintritt, unterstützt Sie die ARAG entweder mit einer direkten Serviceleistung oder erstattet Ihnen die Kosten, die Sie selbst aufgewendet haben. Welche Leistungen im Einzelnen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweils genannten Schadenereignissen und den vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann erbringt die ARAG ihre Leistungen?
Die ARAG Allgemeine erbringt ihre Leistungen nach Eintritt der genannten Schadenereignisse.
In welcher Form erfolgt die Leistung?
Die Leistungen werden entweder als Service erbracht oder die von Ihnen aufgewendeten Kosten werden erstattet.
Wonach richten sich die konkreten Leistungen?
Die im Einzelnen aufgeführten Leistungen richten sich nach den genannten Schadenereignissen und werden im Rahmen dieser Bedingungen erbracht.
Welches Unternehmen erbringt die Leistungen?
Die Leistungen werden von der ARAG Allgemeine erbracht.