Wenn Ihnen als Versicherungsnehmer der Private Krankenversicherung der ARAG ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zusteht, geht dieser auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Dabei gelten Mitwirkungspflichten sowie eine Sonderregel für Personen in häuslicher Gemeinschaft.
(1) Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer:
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
(2) Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(3) Ersatzanspruch gegen Personen in häuslicher Gemeinschaft:
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Dokumentversion: 2019.01
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer für einen Schaden aufkommt, für den eigentlich ein Dritter verantwortlich ist, kann der Versicherer sich das Geld von diesem Dritten zurückholen. Der ursprüngliche Anspruch des Versicherungsnehmers geht dazu auf den Versicherer über. Der Versicherungsnehmer soll dabei helfen, diesen Anspruch zu sichern und durchzusetzen. Lebt der Schadenverursacher mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt, greift dieser Rückgriff in der Regel nicht – außer der Schaden wurde absichtlich verursacht.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Der Anspruch geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Welche Pflichten habe ich beim Ersatzanspruch?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht, wenn ich diese Pflicht verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Gilt der Übergang auch gegen Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.