Wird in der Private Krankenversicherung der ARAG die einmalige oder erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung befreit – hier erfahren Sie, welche Rechtsfolgen der Zahlungsverzug hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers (1):
Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Leistungsfreiheit im Versicherungsfall (2):
Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
Dokumentversion: 2019.01
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Versicherungsschutz wirksam wird, sollten Sie die erste oder einmalige Prämie pünktlich zahlen. Bleibt diese Zahlung aus und haben Sie das zu vertreten, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und muss im Leistungsfall unter Umständen nicht zahlen. Voraussetzung für die Leistungsfreiheit ist, dass Sie zuvor ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Solange die Zahlung nicht bewirkt ist, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt – es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Zahlt der Versicherer, wenn die Erstprämie im Versicherungsfall noch offen ist?
Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Unter welcher Voraussetzung ist der Versicherer leistungsfrei?
Nur wenn er Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat.
Was gilt, wenn ich die Nichtzahlung nicht zu vertreten habe?
Haben Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, besteht weder das Rücktrittsrecht noch die Leistungsfreiheit des Versicherers.