In der Private Krankenversicherung der ARAG endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses – und zwar auch für bereits laufende, schwebende Versicherungsfälle. Was das für Versicherungsnehmer konkret bedeutet, lesen Sie hier.
Teil I
Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung endet, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Das gilt selbst dann, wenn ein Versicherungsfall zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, sondern noch andauert („schwebend“). Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die maßgeblichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Gilt das auch für schwebende Versicherungsfälle?
Ja. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Was ist ein schwebender Versicherungsfall?
Gemeint ist ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht abgeschlossen ist. Auch für diesen endet der Versicherungsschutz.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Der Beitrag verweist auf die Pflichten des Versicherungsnehmers.