Wie die ARAG in der Privaten Krankenversicherung die Beiträge berechnet, richtet sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und den technischen Berechnungsgrundlagen. Erfahren Sie, wie Alterungsrückstellungen gebildet werden, welche Regeln für Kinder und Jugendliche gelten und wann Risikozuschläge vereinbart werden können.
Teil I
(1) Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des VAG und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
(2) Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das Geschlecht und das (die) bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter (Lebensaltersgruppe) der versicherten Person berücksichtigt; dies gilt in Ansehung des Geschlechts nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.
Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
(3) Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
(4) Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.
Teil II
(1)
- 1. Die Beiträge werden bei Vertragsabschluss nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.
- 2. Kinder zahlen ab 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, den im Tarif vorgesehenen Beitrag für Jugendliche. Jugendliche zahlen ab 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, den im Tarif vorgesehenen Erwachsenenbeitrag des Alters 21.
- 3. Für erhöhte Risiken können Beitragszuschläge vereinbart werden.
(2) Zur Finanzierung einer Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter werden der Alterungsrückstellung aller Versicherten von Krankheitskostentarifen, für die eine Alterungsrückstellung über das 65. Lebensjahr hinaus zu bilden ist, zusätzliche Beträge nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung jährlich zugeschrieben und verwendet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer privaten Krankenversicherung hängt maßgeblich davon ab, wie alt Sie beim Vertragsabschluss sind. Je nach Tarif spielt auch das Geschlecht eine Rolle. Damit die Beiträge im Alter nicht allein wegen des Älterwerdens steigen, wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Für Kinder und Jugendliche gelten gestaffelte Beiträge, die sich zu bestimmten Zeitpunkten ändern. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, kann ein Zuschlag vereinbart werden.
Häufige Fragen
Wie wird das Eintrittsalter bestimmt?
Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Nach diesem Eintrittsalter werden die Beiträge bei Vertragsabschluss festgesetzt.
Ab wann zahlen Kinder und Jugendliche höhere Beiträge?
Kinder zahlen ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden, den im Tarif vorgesehenen Beitrag für Jugendliche. Jugendliche zahlen ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, den Erwachsenenbeitrag des Alters 21.
Können Beiträge steigen, weil ich älter werde?
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Was passiert bei einem erhöhten Risiko?
Für erhöhte Risiken können Beitragszuschläge vereinbart werden. Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich ein angemessener Zuschlag zu.
Wozu dient die Alterungsrückstellung?
Dem Eintrittsalter wird durch Anrechnung einer Alterungsrückstellung Rechnung getragen. Zur Finanzierung einer Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter werden der Alterungsrückstellung bestimmter Krankheitskostentarife zusätzliche Beträge jährlich zugeschrieben und verwendet.