Wer eine Private Krankenversicherung der ARAG abschließt, muss bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle bekannten und in Textform erfragten Gefahrumstände anzeigen. Was gilt, wenn diese Anzeigepflicht verletzt wird, und welche Fragen vor Vertragsannahme noch bindend sind – hier im Überblick.
(1) Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände dem Versicherer anzuzeigen. Das gilt für Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
(2) Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht:
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. (…)
Was bedeutet das konkret?
Vor dem Abschluss der Versicherung sollten alle Fragen, die der Versicherer in Textform stellt, wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Werden bekannte und für den Vertrag wichtige Umstände nicht angegeben, kann der Versicherer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Auch Fragen, die erst nach der eigenen Vertragserklärung, aber noch vor der Annahme durch den Versicherer gestellt werden, sind zu beantworten.
Häufige Fragen
Welche Umstände muss ich vor dem Vertragsabschluss anzeigen?
Anzuzeigen sind die Ihnen bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers zum Vertragsschluss erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Bis wann besteht die Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht besteht bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Stellt der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme weitere Fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Was passiert, wenn ich die Anzeigepflicht verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
In welcher Form muss der Versicherer nach den Umständen fragen?
Der Versicherer muss die Fragen in Textform stellen. Nur nach diesen in Textform erfragten Umständen besteht die Anzeigepflicht.
Dokumentversion: 2019.01