Bei der Krankentagegeldversicherung der ARAG vergleicht der Versicherer mindestens jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Weicht das Ergebnis um mehr als den festgelegten Prozentsatz ab, werden die Beiträge überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Teil I
(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern, zum Beispiel:
- wegen häufigerer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten,
- wegen längerer Arbeitsunfähigkeitszeiten oder
- aufgrund steigender Lebenserwartung.
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
(2) (entfallen)
(3) Beitragsanpassungen sowie Änderungen von eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Teil II
Der im Teil I Absatz f genannte Vomhundertsatz beträgt 5 Prozent.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung stehen nicht dauerhaft fest. Der Versicherer prüft regelmäßig, ob die tatsächlichen Leistungen von den ursprünglich einkalkulierten Werten abweichen. Ist die Abweichung groß genug, dürfen die Beiträge – mit Kontrolle durch einen unabhängigen Treuhänder – nach oben oder unten angepasst werden. Eine solche Änderung greift erst einige Zeit nach der Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Warum kann sich mein Beitrag ändern?
Die Leistungen können sich zum Beispiel wegen häufigerer Arbeitsunfähigkeit, längerer Arbeitsunfähigkeitszeiten oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern. Der Versicherer vergleicht daher die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen und passt die Beiträge bei Bedarf an.
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Der Versicherer vergleicht zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ab welcher Abweichung wird angepasst?
Ergibt die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem festgelegten Vomhundertsatz, werden die Beiträge überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Dieser Vomhundertsatz beträgt 5 Prozent.
Ab wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Kann sich auch ein Risikozuschlag ändern?
Ja. Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Dokumentversion: 2013.01