In der Pflegeversicherung der ARAG endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses – und zwar auch für schwebende Versicherungsfälle. Erfahren Sie, was das für laufende Leistungen bedeutet.
In der Pflegeversicherung der ARAG gilt folgendes für das Ende des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis beendet ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das gilt auch für Fälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Mit dem Ende des Vertrags läuft der Schutz somit vollständig aus.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Gilt das Ende des Schutzes auch für schwebende Versicherungsfälle?
Ja. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Bleiben laufende Versicherungsfälle nach Vertragsende bestehen?
Nein. Mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses endet der Schutz auch für noch nicht abgeschlossene, schwebende Versicherungsfälle.
Dokumentversion: 2024.01