Bei der Pflegezusatzversicherung der ARAG richtet sich die Beitragsberechnung nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den technischen Berechnungsgrundlagen. Die Beiträge werden nach dem Eintrittsalter festgesetzt – ganz ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Teil I
(1) Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
(2) Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter der versicherten Person berücksichtigt. Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
(3) Zur Beitragsberechnung gilt außerdem:
- Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
- Risikozuschläge werden nicht erhoben.
- Leistungsausschlüsse werden nicht vereinbart.
Teil II
Die Beiträge werden bei Vertragsabschluss nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie für Ihre Pflegezusatzversicherung zahlen, hängt vom Alter beim Abschluss ab – berechnet als Differenz zwischen Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Die Berechnung folgt den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Grundlagen des Versicherers. Ein Teil des Beitrags fließt in eine Alterungsrückstellung, damit der Beitrag nicht allein deshalb steigt, weil Sie älter werden. Für den Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung nötig, und es gibt weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe meines Beitrags?
Die Beiträge werden bei Vertragsabschluss nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns.
Ist für den Abschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Es werden weder Risikozuschläge erhoben noch Leistungsausschlüsse vereinbart.
Steigt mein Beitrag, weil ich älter werde?
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Auf welcher Grundlage werden die Beiträge berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Was passiert bei einer Änderung des Versicherungsschutzes?
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter der versicherten Person berücksichtigt. Dem Eintrittsalter wird durch Anrechnung einer Alterungsrückstellung Rechnung getragen.