In der Pflegezusatzversicherung der ARAG können sich Beiträge ändern, wenn sich Leistungen etwa durch längere Pflegedauer, häufigere Pflegefälle oder steigende Lebenserwartung verschieben. Der Versicherer prüft jeden Tarif mindestens jährlich und passt Beiträge ab einer Abweichung von mehr als 5 Prozent mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders an.
Teil I
(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern, zum Beispiel aufgrund von:
- Veränderungen der Pflegedauer
- der Häufigkeit von Pflegefällen
- steigender Lebenserwartung
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist.
Ändert sich die vertragliche Leistungszusage des Versicherers aufgrund der dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders entsprechend dem veränderten Bedarf zu erhöhen oder zu verringern.
Bei verringertem Bedarf ist der Versicherer zur Anpassung insoweit verpflichtet. Erhöht der Versicherer die Beiträge, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Teil I Absatz 4.
(2) Beitragsanpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge Ihrer Pflegezusatzversicherung stehen nicht für alle Zeit fest. Wenn sich zum Beispiel die Pflegedauer, die Zahl der Pflegefälle oder die Lebenserwartung verändern, kann der Versicherer die Beiträge überprüfen. Fällt der Vergleich mit den kalkulierten Werten deutlich unterschiedlich aus, kann eine Anpassung erfolgen – nach oben oder nach unten. Über eine solche Änderung werden Sie informiert; sie wird erst mit etwas zeitlichem Vorlauf wirksam.
Häufige Fragen
Warum können sich die Beiträge meiner Pflegezusatzversicherung ändern?
Weil sich die Leistungen des Versicherers verändern können, etwa aufgrund von Veränderungen der Pflegedauer, der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenserwartung.
Ab welcher Abweichung wird eine Beitragsanpassung geprüft?
Ergibt die Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist.
Können Beiträge auch gesenkt werden?
Ja. Der Versicherer kann die Beiträge entsprechend dem veränderten Bedarf erhöhen oder verringern. Bei verringertem Bedarf ist er zur Anpassung insoweit verpflichtet.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht der Versicherer die Beiträge, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Teil I Absatz 4.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.