Bei der Pflegezusatzversicherung der ARAG erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistungen auf Antrag des Versicherungsnehmers. Voraussetzung ist unter anderem, dass die vereinbarte Wartezeit erfüllt ist.
Teil I
(1) Der Versicherungsnehmer erhält die Leistungen auf Antrag. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Wartezeit (vgl.
Dokumentversion: 2022.01
Was bedeutet das konkret?
Um Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung zu erhalten, müssen Sie diese als Versicherungsnehmer beantragen. Damit die Auszahlung möglich ist, muss zuvor die vereinbarte Wartezeit erfüllt sein.
Häufige Fragen
Wer erhält die Leistungen der Pflegezusatzversicherung?
Der Versicherungsnehmer erhält die Leistungen auf Antrag.
Muss ich die Auszahlung beantragen?
Ja, die Leistungen werden auf Antrag ausgezahlt.
Welche Voraussetzung gilt für die Auszahlung?
Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Wartezeit erfüllt ist.
Wie lange ist die Wartezeit?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.