In der Pflegezusatzversicherung der ARAG endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses – und das gilt ausdrücklich auch für schwebende Versicherungsfälle. Hier lesen Sie, wann der Schutz konkret ausläuft.
Teil I
Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Dokumentversion: 2022.01
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis beendet ist, läuft auch der Versicherungsschutz aus. Das betrifft nicht nur neue Fälle, sondern ebenso Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind (sogenannte schwebende Versicherungsfälle). Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz in der Pflegezusatzversicherung?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Gilt das Ende auch für schwebende Versicherungsfälle?
Ja. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Auf welchen Teil der Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung ist Teil I zugeordnet.
Welche Dokumentversion liegt dieser Regelung zugrunde?
Es handelt sich um die Dokumentversion 2022.01.