Wer eine geförderte Pflegezusatzversicherung der ARAG abgeschlossen hat, sollte wissen, was passiert, wenn der monatliche Beitrag unter 15 Euro sinkt: Der Versicherer setzt den Beitrag zum Erhalt der Förderfähigkeit neu fest, erhöht Pflegemonats- oder Pflegetagegeld und räumt ein Widerspruchsrecht ein.
Teil I
Sollte der vereinbarte Beitrag für eine versicherte Person unter 15 Euro monatlich sinken (vgl. § 9 Teil I Absatz 1), setzt der Versicherer zum Erhalt der Förderfähigkeit den Beitrag neu fest und erhöht insoweit das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld.
Der Versicherer teilt dies dem Versicherungsnehmer in Textform mit.
Der Versicherungsnehmer kann den Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung widersprechen. In diesem Fall werden die Änderungen nicht wirksam und die Versicherungsfähigkeit (§ 1 Teil I Absatz 1) entfällt mit der Folge, dass der Vertrag endet (§ 19 Teil I Absatz 3).
Für die Kindernachversicherung gilt
Was bedeutet das konkret?
Fällt der monatliche Beitrag einer versicherten Person unter eine bestimmte Grenze, passt der Versicherer den Beitrag an und erhöht die vereinbarte Pflegeleistung, damit die staatliche Förderung erhalten bleibt. Über diese Änderung wird der Versicherungsnehmer schriftlich informiert und kann ihr innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Wer widerspricht, verhindert die Änderung – muss dann aber wissen, dass der Vertrag dadurch endet.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag zum Erhalt der Förderfähigkeit neu festgesetzt?
Wenn der vereinbarte Beitrag für eine versicherte Person unter 15 Euro monatlich sinkt, setzt der Versicherer den Beitrag zum Erhalt der Förderfähigkeit neu fest.
Was passiert bei der Neufestsetzung mit meiner Leistung?
Der Versicherer erhöht in diesem Fall das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld.
Wie erfahre ich von der Änderung?
Der Versicherer teilt dies dem Versicherungsnehmer in Textform mit.
Kann ich der Änderung widersprechen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann den Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung widersprechen. In diesem Fall werden die Änderungen nicht wirksam und die Versicherungsfähigkeit entfällt mit der Folge, dass der Vertrag endet.