Wird ein versichertes Unternehmen veräußert, regelt die ARAG in der Privathaftpflichtversicherung, wie der Versicherungsvertrag auf den Erwerber übergeht und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen für Versicherer und Erwerber gelten, wer für den Beitrag haftet und welche Anzeigepflichten Veräußerer und Erwerber unverzüglich erfüllen müssen.
3.1. Übergang der Versicherung
Wird ein versichertes Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Ihrer Stelle in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
3.2. Kündigung
Wir sind berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
3.3. Beitrag
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
3.4. Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist uns vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige uns hätte zugehen müssen. Wir müssen hierzu nachweisen, dass wir den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir bleiben ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für unsere Kündigung abgelaufen war und wir nicht gekündigt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Unternehmen an einen anderen übergeben, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der neue Eigentümer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Bis zur Kündigung können alter und neuer Eigentümer gemeinsam für den Beitrag verantwortlich sein. Wichtig ist, dass die Übergabe dem Versicherer zeitnah in Textform mitgeteilt wird, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn ein versichertes Unternehmen veräußert wird?
Der Erwerber tritt an Ihrer Stelle in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch bei Übernahme aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses.
Welche Kündigungsfristen gelten nach der Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung ausgeübt wird.
Wer haftet nach der Veräußerung für den Beitrag?
Veräußerer und Erwerber haften als Gesamtschuldner für den Beitrag, wenn der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Wie muss die Veräußerung angezeigt werden?
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Welche Folgen hat eine verletzte Anzeigepflicht?
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Zur Leistung bleibt der Versicherer verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zum maßgeblichen Zeitpunkt bekannt war oder wenn die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Abschnitt A3: Anzeigepflicht, Gefahrenerhöhung, andere Obliegenheiten
Dokumentversion: 2021.11