Bei einem Rechtsschutzfall übernimmt die ARAG in der Privathaftpflichtversicherung die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten – von der Anwaltsvergütung im In- und Ausland über Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten bis hin zu Reisekosten und den Kosten der Gegenseite.
Die ARAG SE trägt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalls folgende zur Rechtsverfolgung erforderliche Kosten:
- bei Eintritt des Rechtsschutzfalls im Inland die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen, trägt die ARAG SE weitere Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt;
- bei Eintritt eines Rechtsschutzfalls im Ausland die Vergütung eines für Sie tätigen, am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt die ARAG SE die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre;
- wenn Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnen und ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig ist, trägt die ARAG SE weitere Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt;
- die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers;
- die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen;
- die Kosten für Ihre Reisen zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen;
- die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsschutzfall, kümmert sich die ARAG SE um die Kosten, die für die Durchsetzung Ihrer Rechte anfallen. Dazu zählen die Vergütung Ihres Rechtsanwalts – im Inland wie im Ausland –, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige, Gebühren von Schieds- oder Schlichtungsverfahren, notwendige Reisekosten zu einem ausländischen Gericht sowie Kosten der Gegenseite, wenn Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind. Für weiter entfernt wohnende Versicherte sowie für Auslandsfälle gelten dabei besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Anwaltskosten trägt die ARAG SE bei einem Rechtsschutzfall im Inland?
Die ARAG SE trägt die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts.
Was gilt, wenn ich mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohne?
Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und werden Ihre Interessen gerichtlich wahrgenommen, trägt die ARAG SE weitere Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.
Werden auch Gerichtskosten übernommen?
Ja. Die ARAG SE trägt die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers.
Übernimmt die ARAG SE Reisekosten zu einem ausländischen Gericht?
Ja, wenn Ihr Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.
Trägt die ARAG SE auch die Kosten der Gegenseite?
Die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten werden getragen, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.