Wie hoch die ARAG in der Privathaftpflichtversicherung die Kosten für einen Rechtsschutzfall übernimmt, hängt vom Ort ab: Innerhalb Europas, in den Anrainerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren gilt eine unbegrenzte Höhe, darüber hinaus greift eine Höchstgrenze.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt für die Kosten für den Rechtsschutzfall Folgendes:
- innerhalb Europas, in den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren werden die Kosten in unbegrenzter Höhe übernommen,
- darüber hinaus werden höchstens bis 500.000 Euro übernommen.
Zahlungen an Sie und die mitversicherten Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalls werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsschutzfall, richtet sich die Kostenübernahme danach, wo dieser eintritt. In den genannten Regionen rund um Europa und das Mittelmeer ist die Höhe nicht gedeckelt. Für Fälle außerhalb dieses Bereichs gibt es dagegen eine feste Obergrenze. Mehrere Zahlungen aus zusammenhängenden Fällen werden dabei gemeinsam betrachtet.
Häufige Fragen
In welchen Regionen werden die Kosten unbegrenzt übernommen?
Innerhalb Europas, in den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren werden die Kosten in unbegrenzter Höhe übernommen.
Wie hoch ist die Kostenübernahme außerhalb dieser Regionen?
Darüber hinaus werden die Kosten höchstens bis 500.000 Euro übernommen.
Werden mehrere Zahlungen zusammengerechnet?
Ja. Zahlungen an Sie und die mitversicherten Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalls werden zusammengerechnet.
Gilt die Zusammenrechnung auch bei mehreren Rechtsschutzfällen?
Ja. Sie gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.