In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gibt es klar definierte Fälle, in denen keine Kosten übernommen werden – etwa freiwillig übernommene Kosten, bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 2.500 Euro. Hier erfahren Sie im Überblick, wann die ARAG nicht leistet.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG trägt die ARAG folgende Kosten nicht:
- Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen haben;
- Kosten, die bei einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist;
- Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen;
- Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;
- Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde;
- Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadenfällen entfallen;
- Kosten für Versicherungsfälle, die einen Streitwert von weniger als 2.500 Euro zur Folge hatten.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Auflistung zeigt, in welchen Situationen die ARAG in der Privathaftpflichtversicherung keine Kosten übernimmt. Das betrifft beispielsweise Kosten, die Sie freiwillig ohne rechtliche Verpflichtung getragen haben, sowie bestimmte spätere oder wiederholte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch wenn ein anderer für die Kosten aufkommen müsste oder der Streitwert eine bestimmte Grenze unterschreitet, ist eine Übernahme ausgeschlossen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden Kosten übernommen, die ich freiwillig getragen habe?
Nein. Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen haben, trägt die ARAG nicht.
Gibt es eine Grenze beim Streitwert?
Ja. Kosten für Versicherungsfälle, die einen Streitwert von weniger als 2.500 Euro zur Folge hatten, werden nicht getragen.
Wie werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen behandelt?
Kosten aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel werden nicht getragen. Ebenso ausgeschlossen sind Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
Was gilt, wenn ein anderer für die Kosten aufkommen müsste?
Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde, werden nicht getragen.
Werden Kosten bei einer einverständlichen Regelung übernommen?
Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren, oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadenfällen entfallen, werden nicht getragen.