Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gelten für Sie klare Pflichten: Sie müssen den Fall unverzüglich anzeigen, vollständig informieren, kostenauslösende Maßnahmen abstimmen und die Rechtsverfolgungskosten möglichst gering halten – etwa durch die Wahl der kostengünstigsten Vorgehensweise.
Wird die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls erforderlich, haben Sie:
- der ARAG SE den Rechtsschutzfall unverzüglich gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch anzuzeigen;
- die ARAG SE vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls zu unterrichten sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen;
- soweit Ihre Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden;
- Kosten auslösende Maßnahmen mit der ARAG SE abzustimmen, insbesondere vor der Erhebung und Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers einzuholen;
- für die Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG zu sorgen.
Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG: Dies bedeutet, dass die Rechtsverfolgungskosten so gering wie möglich gehalten werden sollen. Von mehreren möglichen Vorgehensweisen haben Sie die kostengünstigste zu wählen, indem Sie zum Beispiel:
- nicht zwei oder mehr Prozesse führen, wenn das Ziel kostengünstiger mit einem Prozess erreicht werden kann (zum Beispiel Bündelung von Ansprüchen oder Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern als Streitgenossen, Erweiterung einer Klage statt gesonderter Klageerhebung),
- auf (zusätzliche) Klageanträge verzichten, die in der aktuellen Situation nicht oder noch nicht notwendig sind,
- vor Klageerhebung die Rechtskraft eines anderen gerichtlichen Verfahrens abwarten, das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann,
- vorab nur einen angemessenen Teil der Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung der restlichen Ansprüche bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Teilansprüche zurückstellen,
- in allen Angelegenheiten, in denen nur eine kurze Frist zur Erhebung von Klagen oder zur Einlegung von Rechtsbehelfen zur Verfügung steht, dem Rechtsanwalt einen unbedingten Prozessauftrag erteilen, der auch vorgerichtliche Tätigkeiten mit umfasst.
Sie haben zur Minderung des Schadens unsere Weisungen einzuholen und zu befolgen. Sie haben den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu beauftragen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Rechtsschutzfall ein, sollten Sie den Versicherer möglichst schnell informieren und ihm alle wichtigen Informationen sowie Unterlagen geben. Wichtige Schritte, die Kosten verursachen können – etwa eine Klage –, stimmen Sie vorher mit dem Versicherer ab. Außerdem sollten Sie darauf achten, die Kosten der Rechtsverfolgung möglichst gering zu halten und dabei die Hinweise des Versicherers beachten.
Häufige Fragen
Wie muss ich einen Rechtsschutzfall anzeigen?
Sie haben der ARAG SE den Rechtsschutzfall unverzüglich anzuzeigen – gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch.
Welche Informationen muss ich dem Versicherer geben?
Sie müssen die ARAG SE vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls unterrichten, Beweismittel angeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Muss ich kostenauslösende Maßnahmen abstimmen?
Ja. Kosten auslösende Maßnahmen sind mit der ARAG SE abzustimmen. Insbesondere vor der Erhebung und Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von Rechtsmitteln ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen.
Was bedeutet die Pflicht zur Schadenminderung nach § 82 VVG?
Sie sollen die Rechtsverfolgungskosten so gering wie möglich halten. Von mehreren möglichen Vorgehensweisen haben Sie die kostengünstigste zu wählen, etwa indem Sie Ansprüche bündeln oder auf nicht notwendige Klageanträge verzichten.
Muss ich Weisungen des Versicherers befolgen?
Ja. Zur Minderung des Schadens haben Sie die Weisungen einzuholen und zu befolgen sowie den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu beauftragen.
Dokumentversion: 2021.11