Wer in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG Schadensersatzansprüche vor ausländischen Gerichten geltend macht, wird umfassend unterstützt: Die ARAG SE übernimmt notwendige Übersetzungen, stellt einen Dolmetscher und trägt die anfallenden Kosten. Erfahren Sie, wie die Kostenübernahme funktioniert und wie in fremder Währung aufgewandte Beträge in Euro erstattet werden.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor ausländischen Gerichten sorgt die ARAG SE auch für:
- die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten;
- die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
Sie können die Übernahme der von der ARAG SE zu tragenden Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind oder diese Verpflichtung bereits erfüllt haben.
Die von Ihnen in fremder Währung aufgewandten Kosten werden Ihnen in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten von Ihnen gezahlt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Schadensersatzansprüche vor einem Gericht im Ausland durchsetzen, hilft die ARAG SE bei sprachlichen Hürden. Sie kümmert sich um die Übersetzung wichtiger Unterlagen und um einen Dolmetscher und übernimmt die dafür entstehenden Kosten. Kosten, die Sie in einer fremden Währung gezahlt haben, werden Ihnen in Euro erstattet.
Häufige Fragen
Welche Leistungen übernimmt die ARAG SE bei ausländischen Gerichten?
Die ARAG SE sorgt für die Übersetzung der notwendigen schriftlichen Unterlagen sowie für die Bestellung eines erforderlichen Dolmetschers und trägt jeweils die dabei anfallenden Kosten.
Wann kann ich die Übernahme der Kosten verlangen?
Sie können die Übernahme der von der ARAG SE zu tragenden Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind oder diese Verpflichtung bereits erfüllt haben.
Wie werden Kosten in fremder Währung erstattet?
Die von Ihnen in fremder Währung aufgewandten Kosten werden Ihnen in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten von Ihnen gezahlt wurden.
Werden die Kosten für einen Dolmetscher übernommen?
Ja. Die ARAG SE sorgt für die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
Dokumentversion: 2021.11