Mit dem Online-Rechts-Service der ARAG Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie über ein Internetportal schnellen und einfachen Zugang zu rechtlicher Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt – vorausgesetzt, der Sachverhalt ist einfach zu erfassen und ohne weitere Akteneinsicht für die Onlineberatung geeignet.
Wir stellen Ihnen einen schnellen und einfachen Zugang über unser Internetportal für rechtliche Beratungen (Rat oder Auskunft) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung.
Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein.
Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021 (siehe Auszug).
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Sie können über das Internetportal der ARAG unkompliziert einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für einen Rat oder eine Auskunft kontaktieren. Voraussetzung ist, dass sich Ihr Anliegen einfach schildern lässt und ohne Einsicht in Akten oder umfangreiche Rückfragen online beantwortet werden kann. Die Kosten des Anwalts werden je Beratungsleistung übernommen.
Häufige Fragen
Wie erhalte ich die Online-Rechtsberatung?
Über das Internetportal der ARAG erhalten Sie einen schnellen und einfachen Zugang zu rechtlichen Beratungen (Rat oder Auskunft) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.
Welche Voraussetzungen muss mein Anliegen erfüllen?
Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein.
Welche Kosten übernimmt die ARAG?
Die ARAG übernimmt je Beratungsleistung (Rat oder Auskunft) die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021.
Von wem wird die Beratung durchgeführt?
Die Beratung erfolgt durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.