In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung in den Varianten „Komfort" und „Premium" mitversichert. Er hilft dabei, die Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung durchzusetzen – etwa ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht.
Schadensersatz-Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung:
Zur Durchsetzung der Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort" und „Premium" der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung mitversichert.
Als Leistungsvoraussetzung gilt:
- ein rechtskräftiges Urteil oder
- ein vollstreckbarer Vergleich vor einem ordentlichen Gericht (siehe 2.1).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Anspruch aus der Forderungsausfalldeckung geltend machen möchten, benötigen Sie zunächst eine gerichtliche Grundlage gegen den Schädiger. Der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung unterstützt Sie dabei, diese Voraussetzung – ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich – vor einem ordentlichen Gericht zu erlangen. Diese Leistung ist in den Varianten „Komfort" und „Premium" enthalten.
Häufige Fragen
In welchen Tarifvarianten ist der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung enthalten?
Er ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort" und „Premium" mitversichert.
Wozu dient der Schadensersatz-Rechtsschutz zur Ausfalldeckung?
Er dient der Durchsetzung der Leistungsvoraussetzung für die Forderungsausfalldeckung.
Welche Leistungsvoraussetzung gilt für die Forderungsausfalldeckung?
Erforderlich ist ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich vor einem ordentlichen Gericht (siehe 2.1).