Mit dem Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ der ARAG erhalten Sie bei einem Wohnungswechsel in Deutschland einen vermittelten Dienstleister für Übergabeprotokolle – die Kosten übernimmt die ARAG, ganz ohne Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung. So ist die Bestandsaufnahme vor Ort professionell begleitet.
Kostenschutz für Übergabeprotokolle bei Wohnungswechsel:
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung eines Übergabeprotokolls bei einem Wohnungswechsel in Deutschland. Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Was ist ein Übergabeprotokoll?
- Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort.
- Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts.
- Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll.
Wichtige Hinweise:
- Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich.
- Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, unterstützt Sie die ARAG im Tarif „Premium“ dabei, die Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten. Sie müssen sich nicht selbst um einen Fachmann kümmern: Die ARAG vermittelt einen Dienstleister und trägt dessen Kosten. Dieser nimmt gemeinsam mit Ihnen und dem Vermieter den Zustand der Wohnung auf und hält alles im Protokoll fest.
Häufige Fragen
In welchem Tarif ist der Kostenschutz für Übergabeprotokolle enthalten?
Der Kostenschutz für Übergabeprotokolle bei einem Wohnungswechsel ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ enthalten.
Wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet?
Nein. Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Wie oft übernimmt die ARAG die Kosten für Übergabeprotokolle?
Die Kostenerstattung ist auf zwei Protokolle pro Jahr begrenzt.
Was ist ein Übergabeprotokoll?
Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts und erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll.
Ist die ARAG für die Tätigkeit des Dienstleisters verantwortlich?
Nein. Für die Tätigkeit des Dienstleisters ist die ARAG nicht verantwortlich.