Nach einem Schadenfall in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Wann die Frist läuft, ab wann eine Kündigung wirksam wird und welche Form sie haben muss, lesen Sie hier kompakt zusammengefasst.
2.1. Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde oder
- Ihnen eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
2.2 Kündigung durch Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
2.3. Kündigung durch uns
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Nach einem regulierten Schadenfall oder einer zugestellten Klage können beide Seiten den Vertrag beenden. Dafür bleibt jeweils ein begrenztes Zeitfenster, und die Kündigung muss schriftlich dokumentiert erfolgen. Je nachdem, wer kündigt, gilt die Beendigung unterschiedlich schnell.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Wenn eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde oder wenn Ihnen eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Ab wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.