Für die Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt deutsches Recht – dieser Grundsatz legt eindeutig fest, welches Recht auf den Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer angewendet wird.
Anzuwendendes Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Auf den Vertrag zur Privathaftpflichtversicherung wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Fragen rund um den Vertrag werden also nach deutschen Rechtsvorschriften beurteilt.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für diesen Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Nach welchem Recht wird die Privathaftpflichtversicherung beurteilt?
Der Vertrag der Privathaftpflichtversicherung wird nach deutschem Recht beurteilt.
Gilt für den Vertrag ausländisches Recht?
Nein, für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.