In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wann dieser Schutz greift und welche Rolle die pünktliche Zahlung des ersten Beitrags dabei spielt, erfahren Sie hier kompakt und verständlich erklärt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Startzeitpunkt Ihres Schutzes steht in Ihrem Versicherungsschein. Damit dieser Schutz wie vorgesehen greift, ist zu beachten, dass die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags eine Rolle spielt. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die maßgeblichen Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Beginns?
Der Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Gibt es Einschränkungen zum Beginn des Schutzes?
Ja. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter Zahlung des ersten Beitrags?
Für die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags gelten gesonderte Regelungen, unter deren Vorbehalt der Beginn des Versicherungsschutzes steht.