In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG richten sich Beitragszahlung und Versicherungsperiode nach der jeweiligen Vereinbarung: Beiträge werden im Voraus geleistet – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr und passt sich bei kürzerer Vertragsdauer entsprechend an.
2.1. Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
2.2. Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen – von monatlich bis jährlich oder in einer einmaligen Summe. Der Beitrag wird dabei stets vorab entrichtet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr; nur bei kürzeren Verträgen fällt dieser Zeitraum entsprechend kürzer aus.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wann wird der Beitrag fällig?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Dokumentversion: 2021.11