Besteht in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG dasselbe Risiko in mehreren Verträgen, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Erfahren Sie, wann Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen können, welche Monatsfrist dabei gilt und was Subsidiarität für Ihren Entschädigungsanspruch bedeutet.
1.1. Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
1.2. Aufhebung des später geschlossenen Vertrags
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
1.3 Fristen für die Aufhebung, Wirksamkeit der Aufhebung
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
1.4 Subsidiarität
Ist nach den Bestimmungen des Vertrages Subsidiarität vereinbart, bedeutet das, dass Sie nur dann eine Entschädigung verlangen können, soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen, auch bei einer anderen Gesellschaft bestehenden Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen grundsätzlich bestehenden Anspruch schuldhaft verwirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie für dasselbe Risiko bei mehreren Verträgen versichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wussten Sie beim Abschluss nichts davon, können Sie den später geschlossenen Vertrag aufheben lassen – allerdings nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Ist Subsidiarität vereinbart, greift dieser Vertrag erst nachrangig, also nur soweit ein anderer Versicherungsvertrag nicht leistet. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen der Verträge aufheben lassen?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet Subsidiarität?
Ist nach den Bestimmungen des Vertrages Subsidiarität vereinbart, können Sie nur dann eine Entschädigung verlangen, soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen, auch bei einer anderen Gesellschaft bestehenden Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen grundsätzlich bestehenden Anspruch schuldhaft verwirkt haben.