In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt eine Leistungsgarantie: Die Versicherungsbedingungen entsprechen mindestens dem empfohlenen Stand des GDV und erfüllen die vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen und Schadensersatzansprüche. Bei Abweichungen zum Nachteil gelten die für Sie günstigeren Bedingungen.
„Beratungsprozesse“
8.1 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Unsere Versicherungsbedingungen entsprechen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte mindestens dem vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV www.gdv.de) empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen.
8.2 Leistungsgarantie gegenüber dem „Arbeitskreis Beratungsprozesse“
Unsere Versicherungsbedingungen erfüllen die vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ (www.beratungsprozesse.de) nach aktuellem Stand empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadensersatzansprüche.
8.3 Anpassung des Versicherungsschutzes
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrem Nachteil von den oben genannten Musterbedingungen des GDV oder den vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernden Schadensersatzansprüchen ab, werden wir uns nicht darauf berufen und bei der Schadenregulierung die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie bedeutet vereinfacht: Der Versicherungsschutz orientiert sich an anerkannten Marktstandards. Sollten die eigenen Bedingungen an einer Stelle schlechter ausfallen als diese Standards, kommt Ihnen die jeweils günstigere Regelung zugute. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Woran orientieren sich die Versicherungsbedingungen?
Sie entsprechen beim dargestellten Versicherungsschutz und den Leistungsinhalten mindestens dem vom GDV empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen.
Welche Vorgaben des „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ werden erfüllt?
Erfüllt werden die nach aktuellem Stand empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadensersatzansprüche.
Was passiert bei Abweichungen zu meinem Nachteil?
Weichen die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrem Nachteil von den Musterbedingungen des GDV oder den Empfehlungen des „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ ab, wird sich der Versicherer nicht darauf berufen und wendet bei der Schadenregulierung die für Sie günstigeren Bedingungen an.
Gilt die günstigere Regelung automatisch?
Ja, bei der Schadenregulierung werden die für Sie günstigeren Bedingungen angewendet.