In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Ihre Erklärungen zum Vertrag entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss anzunehmen. Erfahren Sie, welche Grenzen dabei gelten.
3.1. Abgabe von Erklärungen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
- (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
3.2 Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist Ihre Anlaufstelle rund um den Vertrag: Sie können ihm gegenüber Erklärungen abgeben – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung – und er darf sie mit Wirkung für den Versicherer entgegennehmen. Ebenso darf er Ihnen Versicherungsscheine und Nachträge aushändigen und im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss Zahlungen annehmen. Eine Einschränkung dieser Zahlungs-Vollmacht wirkt Ihnen gegenüber nur, wenn Sie davon wussten oder sie grob fahrlässig nicht kannten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf mir der Vertreter den Versicherungsschein übergeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungs-Vollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.