Der Erweiterte Straf-Rechtsschutz der ARAG legt fest, worauf sich der Versicherungsschutz je nach Vereinbarung erstreckt – für Selbstständige, Nichtselbstständige oder ehrenamtlich Tätige. Erfahren Sie, wie Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz greifen und was bei einem Vorsatzvorwurf gilt.
(7) Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag erstreckt sich der Versicherungsschutz auf:
- a) die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige)
und/oder
- b) den privaten Bereich sowie berufliche nicht selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige).
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Straf-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs:
- aa) eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist;
- bb) eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit Sie selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt haben.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
Ausnahme: Das Verfahren endet mit einem rechtskräftigen Strafbefehl. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung verzichten wir.
b) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit;
c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren.
Was bedeutet das konkret?
Je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde, deckt dieser Rechtsschutz entweder den selbstständigen Bereich, den privaten und nicht selbstständigen Bereich oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab. Geschützt sind Sie in Strafverfahren, bei Ordnungswidrigkeiten sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren. Bei einem bewusst begangenen Vergehen gibt es allerdings besondere Regeln, wie mit den Kosten umgegangen wird.
Häufige Fragen
Welche Bereiche kann der Erweiterte Straf-Rechtsschutz abdecken?
Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag die berufliche Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen samt ehrenamtlicher Tätigkeiten (für Selbstständige) und/oder den privaten Bereich sowie berufliche nicht selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten (für Nichtselbstständige).
Welche Verfahrensarten umfasst der Versicherungsschutz?
Der Schutz umfasst Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Besteht Schutz auch bei vorsätzlich begehbaren Vergehen?
Ja, bei einem nur vorsätzlich begehbaren Vergehen besteht Schutz, soweit Sie selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt haben.
Was passiert bei rechtskräftiger Feststellung eines vorsätzlichen Verhaltens?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, müssen Sie die Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens erstatten. Endet das Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl, bleibt der Versicherungsschutz jedoch bestehen und auf eine Rückforderung wird verzichtet.