In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung regeln die Sonderbedingungen, welche Bestimmungen der ARB für den Versicherungsschutz gelten – und wann abweichende Vereinbarungen aus dem Versicherungsschein Vorrang haben.
Für den Versicherungsschutz gelten, soweit sich aus diesen Sonderbedingungen oder den Vereinbarungen im Versicherungsschein nicht etwas anderes ergibt, )) 7, +, 6 Absatz 7, . bis 9, 77, 7,, 74, 76, 7. und 2/ ARB.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Rechtsschutz kommen grundsätzlich die genannten Regelungen der ARB zur Anwendung. Wenn allerdings die Sonderbedingungen oder Ihr Versicherungsschein eine andere Vereinbarung enthalten, gilt diese abweichende Regelung vorrangig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Versicherungsschutz?
Für den Versicherungsschutz gelten die im Beitrag genannten Bestimmungen der ARB, soweit sich aus den Sonderbedingungen oder den Vereinbarungen im Versicherungsschein nichts anderes ergibt.
Was passiert bei abweichenden Vereinbarungen?
Ergibt sich aus den Sonderbedingungen oder den Vereinbarungen im Versicherungsschein etwas anderes, so gehen diese Regelungen den ARB-Bestimmungen vor.
Wo finde ich individuelle Regelungen zu meinem Vertrag?
Individuelle, abweichende Regelungen finden Sie in den Sonderbedingungen sowie in den Vereinbarungen Ihres Versicherungsscheins.