In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung legt der Vertrag fest, worauf sich der Versicherungsschutz erstreckt – auf berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten von Selbstständigen oder auf den privaten Bereich von Nichtselbstständigen. Umfasst sind Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz mit klaren Regeln bei Vorsatzvorwürfen.
(7) Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag erstreckt sich der Versicherungsschutz auf
- a) die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige)
und/oder
- b) den privaten Bereich sowie berufliche nicht selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige).
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Straf-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs
- aa) eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist;
- bb) eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit Sie selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt haben.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
Ausnahme: Das Verfahren endet mit einem rechtskräftigen Strafbefehl. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung verzichten wir.
b) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit;
c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren.
Was bedeutet das konkret?
Je nachdem, was im Vertrag vereinbart ist, kann der Schutz die berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit von Selbstständigen oder den privaten Bereich und nicht selbstständige Tätigkeiten von Nichtselbstständigen abdecken. Der Schutz umfasst die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie Disziplinar- und Standesverfahren. Bei einem reinen Vorsatzvorwurf gelten besondere Regeln zur Kostenerstattung.
Häufige Fragen
Welche Bereiche kann der Versicherungsschutz abdecken?
Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag entweder die berufliche Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Selbstständige) und/oder den privaten Bereich sowie berufliche nicht selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten (Erweiterter Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige).
Welche Verfahren sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Umfasst sind der Straf-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit sowie der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren.
Was passiert bei einem nur vorsätzlich begehbaren Vergehen?
Straf-Rechtsschutz besteht, soweit Sie selbst betroffen sind oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt haben. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, müssen Sie die Kosten erstatten, die für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen wurden.
Gilt die Rückforderungspflicht auch bei einem Strafbefehl?
Nein. Endet das Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl, bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung wird verzichtet.
Dokumentversion: 2024.01