In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung erfolgen Leistungen pro Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Erfahren Sie, wie Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen bei zusammenhängenden Fällen zusammengerechnet werden.
In jedem Versicherungsfall zahlen wir bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.
Dabei gilt:
- Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen aufgrund desselben Versicherungsfalls nach Absatz 2 werden zusammengerechnet.
- Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Was bedeutet das konkret?
Für jeden Versicherungsfall steht Ihnen die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme als Obergrenze zur Verfügung. Wenn Sie und mitversicherte Personen wegen desselben Falls Leistungen erhalten, werden diese Beträge zusammengezählt. Auch mehrere Fälle, die zeitlich und ursächlich miteinander verbunden sind, werden für die Versicherungssumme als Einheit betrachtet.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird gezahlt?
In jedem Versicherungsfall wird bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Werden Zahlungen an mich und mitversicherte Personen zusammengerechnet?
Ja. Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen aufgrund desselben Versicherungsfalls nach Absatz 2 werden zusammengerechnet.
Wie werden mehrere Versicherungsfälle behandelt?
Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, werden ebenfalls zusammengerechnet.
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme?
Die maßgebliche Versicherungssumme ist im Versicherungsschein vereinbart.