Beim Erweiterten Straf-Rechtsschutz der ARAG Rechtsschutzversicherung entsteht der Anspruch auf Versicherungsschutz mit Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit der genannten oder ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb des versicherten Zeitraums. Erfahren Sie, wann ein Verfahren als eingeleitet gilt und was in den einzelnen Verfahrensarten als Versicherungsfall zählt.
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht nach Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsvertrag genannten oder ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb des versicherten Zeitraums.
Als Versicherungsfall gilt:
- für die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie;
- für die disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie;
- für den Zeugenbeistand die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherten zur Zeugenaussage;
- für die Firmenstellungnahme die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen das versicherte Unternehmen.
Als eingeleitet gilt ein Ermittlungs-, standes- oder disziplinarrechtliches Verfahren, wenn es bei der zuständigen Behörde/Standesorganisation als solches verfügt ist.
Was bedeutet das konkret?
Versicherungsschutz greift, sobald ein Versicherungsfall im Rahmen Ihrer im Vertrag genannten oder ehrenamtlichen Tätigkeit während der versicherten Zeit eintritt. Je nach Verfahrensart ist damit ein bestimmtes Ereignis gemeint – etwa die Einleitung eines Verfahrens oder die Aufforderung zur Zeugenaussage. Entscheidend ist, dass ein Verfahren bei der zuständigen Stelle offiziell verfügt wurde.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Versicherungsschutz?
Der Anspruch besteht nach Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsvertrag genannten oder ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb des versicherten Zeitraums.
Was gilt bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren als Versicherungsfall?
Als Versicherungsfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie.
Was ist der Versicherungsfall beim Zeugenbeistand?
Beim Zeugenbeistand gilt die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherten zur Zeugenaussage als Versicherungsfall.
Wann gilt ein Verfahren als eingeleitet?
Ein Ermittlungs-, standes- oder disziplinarrechtliches Verfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde/Standesorganisation als solches verfügt ist.
Was ist bei der Firmenstellungnahme der Versicherungsfall?
Bei der Firmenstellungnahme gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen das versicherte Unternehmen als Versicherungsfall.