In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist geregelt, welche Personen neben der versicherten Person mitversichert sind und wie das Verhältnis der Versicherten untereinander ausgestaltet ist. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht bestimmter Personen, sofern dies im Versicherungsschein vereinbart wurde.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der folgenden Personen (sofern im Versicherungsschein vereinbart):
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen versicherten Person können auch weitere Personen in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung einbezogen sein. Für welche Personen die gesetzliche Haftpflicht mitversichert ist, richtet sich danach, was im Versicherungsschein vereinbart wurde. Zudem ist geregelt, wie sich die versicherten Personen zueinander verhalten.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der im Vertrag genannten Personen, sofern dies im Versicherungsschein vereinbart ist.
Wovon hängt der Mitversicherungsschutz weiterer Personen ab?
Der Mitversicherungsschutz gilt, sofern dies im Versicherungsschein vereinbart ist.
Was regelt der Beitrag darüber hinaus?
Der Beitrag befasst sich mit den Regelungen zu mitversicherten Personen und dem Verhältnis zwischen den Versicherten.
Welche konkreten Personen sind mitversichert?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk sowie von der Vereinbarung im Versicherungsschein ab.