In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist geregelt, wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Erfahren Sie hier, was für diese Personengruppen im Rahmen des Vertrags gilt.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt Folgendes für Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner sowie Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft:
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung betrifft, wie Partnerinnen und Partner in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der ARAG behandelt werden. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif und Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Für wen gilt diese Regelung?
Sie gilt für Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie für Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.
Sind auch eheähnliche Gemeinschaften erfasst?
Ja, neben Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern werden auch Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt.
Auf welche Dokumentversion bezieht sich die Regelung?
Die Angaben beziehen sich auf die Dokumentversion 2021.11.
Wo finde ich die genauen Einzelheiten?
Die konkreten Einzelheiten hängen vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ab.