In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist Ihr Ehepartner oder Ihr nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner automatisch mitversichert. So ist Ihr engster Partner ohne zusätzlichen Aufwand in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt Folgendes für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner:
- Mitversichert ist Ihr Ehepartner oder Ihr nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung bei der ARAG abschließen, ist Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner in den Schutz eingeschlossen. Beide Partner gelten damit als versicherte Personen im Rahmen des Vertrags.
Häufige Fragen
Ist mein Ehepartner in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist Ihr Ehepartner mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für meinen eingetragenen Lebenspartner?
Ja. Mitversichert ist auch Ihr nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner.
Wer gilt als Partner im Sinne der Mitversicherung?
Mitversichert ist Ihr Ehepartner oder Ihr nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner.