In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind auch im Haushalt beschäftigte Personen, vorübergehend im Familienverbund lebende Personen wie Austauschschüler oder Au-pairs sowie zu Besuch weilende fremde Kinder unter Aufsicht mitversichert – erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Grenzen dabei gelten.
6.1 Im Haushalt beschäftigte Personen:
Mitversichert sind alle Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind. Versicherungsschutz besteht aber nur für Schäden, die diese Personen aufgrund dieser Haushaltstätigkeit Dritten zufügen.
Das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder aus Gefälligkeit Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
6.2 Vorübergehend im Familienverbund lebende Personen:
Mitversichert sind weiterhin alle Personen, die vorübergehend, nicht länger als ein Jahr, in Ihrem Familienverbund eingegliedert sind (zum Beispiel Austauschschüler, Au-pair), sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
6.3 Fremde Kinder zu Besuch:
Fremde Kinder, die in Ihrem Haushalt zu Besuch sind und für welche Sie oder eine der anderen mitversicherten Personen die Aufsichtspflicht übernommen haben.
Der Versicherungsschutz gilt nur soweit nicht Deckung über einen anderen Vertrag besteht (Subsidiarität A4-1.4).
Was bedeutet das konkret?
Neben Ihnen selbst kann der Versicherungsschutz auch auf weitere Personen ausstrahlen: auf Menschen, die bei Ihnen im Haushalt beschäftigt sind oder Wohnung, Haus und Garten betreuen, auf Personen, die für begrenzte Zeit in Ihre Familie eingegliedert sind, sowie auf fremde Kinder, die bei Ihnen zu Besuch sind und unter Ihrer Aufsicht stehen. Für einige dieser Fälle gelten besondere Bedingungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Sind Personen mitversichert, die in meinem Haushalt beschäftigt sind?
Ja, alle im Haushalt beschäftigten Personen sind mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht aber nur für Schäden, die diese Personen aufgrund ihrer Haushaltstätigkeit Dritten zufügen.
Gilt der Schutz auch für Personen, die Haus und Garten betreuen?
Ja, das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder aus Gefälligkeit Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Sind Austauschschüler oder Au-pairs mitversichert?
Ja, mitversichert sind alle Personen, die vorübergehend, nicht länger als ein Jahr, in Ihren Familienverbund eingegliedert sind (zum Beispiel Austauschschüler, Au-pair), sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Sind fremde Kinder zu Besuch mitversichert?
Ja, fremde Kinder, die in Ihrem Haushalt zu Besuch sind und für welche Sie oder eine der anderen mitversicherten Personen die Aufsichtspflicht übernommen haben, sind mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nur, soweit nicht Deckung über einen anderen Vertrag besteht (Subsidiarität A4-1.4).
Welche Personenschäden sind bei beschäftigten Personen ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.