In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG greift der Versicherungsschutz, wenn während der Wirksamkeit der Versicherung ein Schadenereignis eintritt und Sie deshalb von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie, was als Versicherungsfall gilt und warum der Zeitpunkt der Schadenverursachung dabei keine Rolle spielt.
Versicherungsschutz besteht für folgenden Fall:
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder einen sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Was ist ein Schadenereignis?
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt, wenn während der Laufzeit Ihrer Versicherung etwas passiert, wodurch eine andere Person zu Schaden kommt und diese von Ihnen Schadensersatz verlangt. Entscheidend ist das Ereignis, das unmittelbar zur Schädigung führt – nicht, wann die Ursache dafür gesetzt wurde.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Welche Schäden sind erfasst?
Erfasst sind Personen-, Sach- oder ein sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Was gilt als Schadenereignis?
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.
Kommt es auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung an?
Nein. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.