Die ARAG Privathaftpflichtversicherung übernimmt in den Schutzvarianten „Komfort" und „Premium" Schadensersatzansprüche wegen Mietsachschäden am Inventar vorübergehend genutzter oder gemieteter Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotelzimmer und Schiffskabinen im In- und Ausland – bei einer Nutzung bis zu drei Monaten, auch kostenfrei.
Versichert sind in den ARAG Privathaftpflicht-Schutzvarianten „Komfort" und „Premium":
Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an:
- vorübergehend bis zu drei Monaten (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten Zimmern (auch Schiffskabinen)
- Wohnungen
- Häusern
- ähnlichen Unterkünften
- sowie deren Einrichtung
Der Versicherungsschutz gilt für im In- und Ausland gelegene Unterkünfte.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Urlaub oder auf Reisen eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Hotelzimmer oder eine Schiffskabine nutzt und dabei versehentlich etwas an der Unterkunft oder deren Einrichtung beschädigt, kann über die Tarife „Komfort" und „Premium" abgesichert sein. Voraussetzung ist, dass die Unterkunft nur vorübergehend – bis zu drei Monaten – genutzt oder gemietet wird. Das gilt sowohl für gemietete als auch für kostenfrei überlassene Unterkünfte, im Inland wie im Ausland.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen sind Mietsachschäden an Ferienunterkünften versichert?
Der Schutz besteht in den ARAG Privathaftpflicht-Schutzvarianten „Komfort" und „Premium".
Welche Unterkünfte sind abgedeckt?
Versichert sind Zimmer (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häuser und ähnliche Unterkünfte sowie deren Einrichtung.
Wie lange darf die Unterkunft genutzt sein?
Die Unterkunft muss vorübergehend bis zu drei Monaten genutzt oder gemietet sein. Auch eine kostenfreie Nutzung ist eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt für im In- und Ausland gelegene Zimmer, Wohnungen, Häuser und ähnliche Unterkünfte.