Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG deckt die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und zulässigen Gebrauch von Waffen und Munition sowie von zugelassenen Feuerwerkskörpern ab. Welche Waffenarten eingeschlossen sind und welche Nutzung ausgeschlossen bleibt, erfahren Sie hier im Überblick.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem zulässigen Gebrauch von:
- Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
- zugelassenen Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Klasse II; Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist:
- der Besitz und der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis Waffen wie Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen samt Munition sowie zugelassenes Kleinfeuerwerk besitzt oder nutzt, ist über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, wenn dabei Schäden entstehen. Nicht abgesichert sind hingegen die jagdliche Nutzung und der Einsatz für strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die ARAG Privathaftpflichtversicherung abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und zulässigen Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Sind Feuerwerkskörper mitversichert?
Ja, versichert sind zugelassene Feuerwerkskörper, konkret Kleinfeuerwerk der Klasse II (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
Ist die Nutzung von Waffen zu Jagdzwecken versichert?
Nein, der Besitz und der Gebrauch zu Jagdzwecken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei strafbaren Handlungen?
Nein, der Besitz und der Gebrauch zu strafbaren Handlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.