Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG umfasst den Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge – von Ruderbooten und Windsurfbrettern über fremde Segel- und Motorboote bis hin zu eigenen Segelbooten im Schutz „Premium“. Erfahren Sie, welche Boote abgedeckt sind und wann Sie als Nicht-Eigentümer geschützt bleiben.
12.1 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen verursacht werden:
- eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze,
- eigene und fremde Windsurfbretter,
- fremde Segel- oder Motorboote, sofern keine behördliche Fahrerlaubnis notwendig ist,
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ zusätzlich eigene Segelboote bis 25 m² Segelfläche bzw. eigene Motorboote, soweit keine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich ist.
12.2 Versichert sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn Sie beim Umgang mit bestimmten Booten oder Surfbrettern gesetzlich für einen Schaden haftbar gemacht werden. Erfasst sind Boote ohne Segel und Motor, Windsurfbretter sowie fremde Segel- oder Motorboote, für die keine behördliche Fahrerlaubnis nötig ist. Im „Premium“-Schutz sind auch bestimmte eigene Segel- und Motorboote eingeschlossen. Zusätzlich sind Sie geschützt, wenn Sie ein Wasserfahrzeug nutzen, ohne dessen Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer zu sein.
Häufige Fragen
Welche Wasserfahrzeuge sind grundsätzlich mitversichert?
Versichert sind eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, eigene und fremde Windsurfbretter sowie fremde Segel- oder Motorboote, sofern keine behördliche Fahrerlaubnis notwendig ist.
Sind eigene Segelboote versichert?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ sind zusätzlich eigene Segelboote bis 25 m² Segelfläche bzw. eigene Motorboote versichert, soweit keine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Bin ich versichert, wenn mir das Boot nicht gehört?
Ja. Versichert sind Schadensersatzansprüche wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Was gilt bei Booten, die eine behördliche Fahrerlaubnis erfordern?
Fremde Segel- oder Motorboote sind nur versichert, sofern keine behördliche Fahrerlaubnis notwendig ist. Auch die im „Premium“-Schutz eingeschlossenen eigenen Segel- und Motorboote sind nur versichert, soweit keine behördliche Fahrerlaubnis erforderlich ist.