Wer in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge steuert, ist gegen Schäden abgesichert, für die man gesetzlich haftet – so bleiben Sie beim Hobby mit dem Fernsteuermodell auf der sicheren Seite.
Versicherter Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie beim Steuern eines ferngelenkten Land- oder Wasser-Modellfahrzeugs einen Schaden, für den Sie gesetzlich haften, ist dieser über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Modellfahrzeuge sind mitversichert?
Mitversichert ist der Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch dieser Modellfahrzeuge verursacht werden.
Gilt der Schutz auch für Wasser-Modellfahrzeuge?
Ja, sowohl ferngelenkte Land- als auch Wasser-Modellfahrzeuge sind erfasst.
Sind auch andere Modellfahrzeugtypen eingeschlossen?
Genannt sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge. Ob weitere Typen erfasst sind, hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentversion: 2021.11