Wer in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG fremde private oder berufliche Schlüssel, Codekarten oder Tresorschlüssel verliert oder beschädigt, ist gegen Schadensersatzansprüche abgesichert – inklusive Kosten für neue Schlüssel, Schlossaustausch und Objektschutz, gestaffelt nach den Tarifstufen Basis, Komfort und Premium.
Versichert sind Schadensersatzansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht aus der Beschädigung oder dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten) überlassen wurden.
Hierzu zählen insbesondere:
- private Haus- und Wohnungstürschlüssel inklusive Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage). Bei Verlust des Schlüssels zu einer Eigentumswohnung mit einer Zentralschließanlage wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens (Eigenschaden) abgezogen;
- Hotelschlüssel und -chipkarten, auch Zimmersafeschlüssel, Vereinsschlüssel;
- Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden;
- Tresorschüssel und sonstige Schlüssel von Wertbehältnissen oder Werträumen (zum Beispiel von Geldinstituten);
- Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung;
- fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden.
Mitversichert sind Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen notwendigen Objektschutz ohne zeitliche Begrenzung.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist begrenzt:
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 50.000 Euro,
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro und
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme.
Ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus);
- bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Auswechseln der im Sondereigentum von versicherten Personen stehenden Schlössern sowie Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Eigenschaden);
- Schlüssel von Kraftfahrzeugen;
- Schlüssel zu sonstigen beweglichen Sachen (zum Beispiel Tresorschlüssel privater Bankschließfächer); es sei denn, der Schlüssel wurde durch den Betreiber des Schließfachs übergeben und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Sofern die Bestimmungen des Betreibers deckungsgleich sind, gilt die Subsidiarität (A4–1.4).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren oder beschädigen, den Ihnen jemand privat oder für Ihre Arbeit anvertraut hat, springt der Versicherungsschutz für die daraus entstehenden Schadensersatzansprüche ein. Das reicht vom Haustürschlüssel über Hotelkarten bis zu Firmen- und Tresorschlüsseln. Übernommen werden dabei nicht nur der Ersatz des Schlüssels selbst, sondern auch das Austauschen von Schlössern, vorübergehende Sicherungen und der Objektschutz. Wie hoch die maximale Leistung ausfällt, hängt von der gewählten Tarifstufe ab. Bestimmte Fälle wie Folgeschäden oder Autoschlüssel sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind mitversichert?
Versichert sind fremde Schlüssel, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit überlassen wurden – etwa private Haus- und Wohnungstürschlüssel, Hotelschlüssel und -chipkarten, Vereinsschlüssel, Schlüssel aus ehrenamtlicher Tätigkeit, Tresorschlüssel von Wertbehältnissen, Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers sowie fremde Haus- und Wohnungsschlüssel für die berufliche Tätigkeit als Angestellter.
Werden auch die Kosten für neue Schlösser übernommen?
Ja. Mitversichert sind Kosten für einen neuen Schlüssel oder eine neue Chipkarte bzw. die Sperrung. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen notwendigen Objektschutz ohne zeitliche Begrenzung.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 50.000 Euro, im „Komfort“ auf 100.000 Euro und im „Premium“ auf die Versicherungssumme.
Sind Autoschlüssel abgedeckt?
Nein. Schlüssel von Kraftfahrzeugen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Folgeschäden aus einem Schlüsselverlust versichert?
Nein. Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben, wie zum Beispiel Diebstahl oder Vandalismus, sind ausgeschlossen.