In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind Ansprüche gegen Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs grundsätzlich ausgeschlossen. Im Schutz „Premium“ gelten jedoch wichtige Einschlüsse wie die Differenzdeckung für im europäischen Ausland geliehene Fahrzeuge und die Übernahme von Mehrkosten durch Rabattrückstufung.
Ausgeschlossen sind:
Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Versichert sind jedoch im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“:
- die Differenzdeckung zur gesetzlichen Haftpflicht für im europäischen Ausland geliehene Fahrzeuge (6.10.3);
- die Mehrkosten durch eine Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflicht- bzw. -Vollkaskoversicherung aufgrund von Be- und Entladeschäden am eigenen oder geliehenen fremden Kraftfahrzeug (6.10.4) bzw. bei Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug (6.10.5).
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Fahren oder sonstigen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen, sind über die Privathaftpflicht grundsätzlich nicht abgedeckt – dafür ist üblicherweise die Kfz-Versicherung zuständig. Im „Premium“-Schutz gibt es jedoch bestimmte Ausnahmen: Dazu zählen ein zusätzlicher Schutz für im europäischen Ausland geliehene Fahrzeuge sowie die Übernahme von Mehrkosten, die durch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts entstehen können.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs versichert?
Nein. Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Was gilt für im europäischen Ausland geliehene Fahrzeuge?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ ist die Differenzdeckung zur gesetzlichen Haftpflicht für im europäischen Ausland geliehene Fahrzeuge versichert (6.10.3).
Werden Mehrkosten durch eine Rabattrückstufung übernommen?
Ja, im Schutz „Premium“ sind die Mehrkosten durch eine Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflicht- bzw. -Vollkaskoversicherung versichert – aufgrund von Be- und Entladeschäden am eigenen oder geliehenen fremden Kraftfahrzeug (6.10.4) bzw. bei Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug (6.10.5).
In welchem Tarif gelten diese Einschlüsse?
Diese Leistungen sind im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ versichert.
Dokumentversion: 2021.11