Die ARAG Privathaftpflichtversicherung sichert bisher mitversicherte Personen auch dann ab, wenn die Voraussetzungen entfallen – etwa nach Scheidung, aufgehobener Lebenspartnerschaft oder wenn Kinder ausziehen oder heiraten. Über die Nachsorgeversicherung bleibt der Schutz je nach Tarif „Basis“, „Komfort“ oder „Premium“ für 6, 12 oder 24 Monate bestehen.
Entfallen die Voraussetzungen für eine bisher mitversicherte Person (2.2 und 2.3), weil zum Beispiel
- die Ehe rechtskräftig geschieden, eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebenspartner/in beendet wurde,
- die volljährigen Kinder oder Enkelkinder die häusliche Gemeinschaft mit Ihnen aufgegeben oder geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen sind,
so besteht aufgrund der Nachsorgeversicherung für die mitversicherten Personen Versicherungsschutz
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ für 6 Monate,
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ für 12 Monate,
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ für 24 Monate.
Der Versicherungsschutz aus der Nachsorgeversicherung beginnt mit dem Ausscheiden aus dem bestehenden Vertrag.
Kommt im Versicherungsfall während der Dauer der Nachsorgeversicherung für die ausscheidende Person kein neuer ARAG Privathaftpflicht-Schutz zustande, so entfällt der Versicherungsschutz für die ausscheidende Person rückwirkend ab diesem Datum.
Der ARAG Privathaftpflicht-Schutz muss innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalls rückwirkend zum Austrittsdatum abgeschlossen werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person nicht mehr über Ihren Vertrag mitversichert sein kann – etwa weil eine Partnerschaft endet oder erwachsene Kinder ausziehen oder heiraten – bleibt sie dank der Nachsorgeversicherung übergangsweise weiter geschützt. Wie lange dieser Anschlussschutz gilt, hängt vom gewählten Tarif ab. In dieser Zeit sollte die betroffene Person einen eigenen Schutz abschließen, damit die Absicherung nicht rückwirkend entfällt.
Häufige Fragen
Wann greift die Nachsorgeversicherung?
Sie greift, wenn die Voraussetzungen für eine bisher mitversicherte Person entfallen – zum Beispiel bei rechtskräftiger Scheidung, aufgehobener eingetragener Lebenspartnerschaft, Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft oder wenn volljährige Kinder oder Enkelkinder die häusliche Gemeinschaft aufgeben, heiraten oder eine eingetragene bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaft eingehen.
Wie lange gilt der Schutz aus der Nachsorgeversicherung?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ für 6 Monate, im „Komfort“ für 12 Monate und im „Premium“ für 24 Monate.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz aus der Nachsorgeversicherung beginnt mit dem Ausscheiden aus dem bestehenden Vertrag.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag zustande kommt?
Kommt im Versicherungsfall während der Dauer der Nachsorgeversicherung kein neuer ARAG Privathaftpflicht-Schutz zustande, entfällt der Versicherungsschutz für die ausscheidende Person rückwirkend ab diesem Datum.
Bis wann muss der neue Schutz abgeschlossen werden?
Der ARAG Privathaftpflicht-Schutz muss innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalls rückwirkend zum Austrittsdatum abgeschlossen werden.