In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG wird die Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) berücksichtigt. Als Umweltschaden gelten dabei Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie des Bodens.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Was bedeutet das konkret?
Das Umweltschadensgesetz erfasst bestimmte Schäden an der Natur. Dazu zählen Beeinträchtigungen von geschützten Arten und ihren Lebensräumen, von Gewässern einschließlich des Grundwassers sowie des Bodens. Diese Definition legt fest, welche Schäden als Umweltschaden im Sinne des Gesetzes gelten.
Häufige Fragen
Was ist ein Umweltschaden im Sinne des USchadG?
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer einschließlich Grundwasser oder des Bodens.
Zählt eine Schädigung des Grundwassers als Umweltschaden?
Ja, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser gilt als Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Ist eine Bodenschädigung vom Umweltschadensgesetz erfasst?
Ja, die Schädigung des Bodens zählt zu den Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Sind geschützte Arten und Lebensräume Teil der Definition?
Ja, die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen gehört zu den Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes.