Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG deckt öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG ab – etwa bei plötzlichen, unfallartigen Emissionen oder bei Schäden an eigenen und gemieteten Grundstücken. Erfahren Sie, wann Versicherungsschutz besteht und wo das Entwicklungsrisiko ausgeschlossen ist.
Versichert sind abweichend von 3.1 Sie betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst gesetzliche Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden, wenn diese plötzlich und unbeabsichtigt entstehen. Auch fehlerhafte Produkte Dritter können erfasst sein – allerdings nicht, wenn der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem damaligen Wissensstand nicht erkennbar war. Zusätzlich sind Umweltschäden an bestimmten Grundstücken gedeckt, sofern diese über den Vertrag versichert sind.
Häufige Fragen
Welche Umweltschäden sind versichert?
Versichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, wenn schadenverursachende Emissionen oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt sind.
Sind auch Umweltschäden durch Produkte Dritter abgedeckt?
Ja, Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang mit Erzeugnissen Dritter sind versichert, sofern der Schaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Was ist das Entwicklungsrisiko?
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können.
Sind Umweltschäden an eigenen oder gemieteten Grundstücken versichert?
Ja, versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.