In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG besteht der Versicherungsschutz abweichend von 6.14 auch für Schadenereignisse, die innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten. So sind Sie auch bei Aufenthalten in diesen Ländern geschützt.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz besteht, abweichend von 6.14, für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Länder eingetreten sind:
- ein Mitgliedstaat der Europäischen Union
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung gilt nicht nur zu Hause, sondern auch, wenn ein Schaden in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintritt. Diese Regelung gilt abweichend von der unter 6.14 genannten Bestimmung.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eingetreten sind.
Gilt der Schutz auch in der Schweiz?
Ja. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht der Versicherungsschutz auch in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ist der räumliche Geltungsbereich abweichend geregelt?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht abweichend von 6.14 für die genannten Länder.
Sind auch Länder außerhalb der Europäischen Union eingeschlossen?
Ja. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein eingeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11